Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sprachunterricht Amy Lang

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Unterrichtsleistungen, die von Amy Lang als selbstständige Sprachlehrerin erbracht werden.

2. Erstgespräch und Probestunden

Kostenloses Erstgespräch: Vor Beginn der Zusammenarbeit biete ich auf Wunsch ein kostenloses Erstgespräch per Video (ca. 30 Minuten) an. In diesem Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihre Ziele und klären, ob die Zusammenarbeit passt.

Probestunden: Probestunden sind reguläre Unterrichtseinheiten und werden zum vollen Preis von 44 Euro berechnet. Es gibt keine kostenlosen Probestunden.

3. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

3a. Monatliche Pauschalvergütung und Leistungsumfang

Grundsatz der Pauschalvergütung

Die Vergütung erfolgt als monatlicher Pauschalpreis, der unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Unterrichtstage im jeweiligen Kalendermonat gleich bleibt. Die Pauschalvergütung berechnet sich auf Basis von vier Unterrichtswochen pro Monat.

Beispiel: Bei wöchentlich 200 Minuten Unterricht beträgt die monatliche Pauschale 350 Euro. Dieser Betrag gilt für jeden Kalendermonat unabhängig von dessen Länge.

Bonusleistung bei Monaten mit mehr als vier Wochen

Hat ein Kalendermonat mehr als vier Unterrichtswochen (z.B. fünf vereinbarte Unterrichtstermine), erbringt die Lehrkraft diese zusätzlichen Unterrichtseinheiten ohne Mehrkosten als freiwillige Bonusleistung. Dies gilt nur, wenn der Unterricht regulär und ohne außerordentliche Ereignisse stattfindet.

Reduktion bei außerordentlichen Ereignissen

Der Leistungsumfang der Lehrkraft ist grundsätzlich auf vier Unterrichtswochen (28 Tage) pro Monat beschränkt. Bei außerordentlichen Ereignissen, die den regulären Unterricht beeinträchtigen, reduziert sich die monatliche Pauschale anteilig. Als außerordentliche Ereignisse gelten insbesondere:

Regelung zu Terminverschiebungen und Nachholstunden

Terminverschiebungen sind grundsätzlich nur für reguläre Unterrichtsstunden möglich, die zum vereinbarten Stundenplan gehören. Folgende Bedingungen gelten:

Verschiebung regulärer Stunden: Eine Verschiebung ist nur möglich, wenn die Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Kurzfristigere Absagen können nicht nachgeholt werden und die Unterrichtseinheit verfällt ersatzlos.

Bonusstunden (5. Woche im Monat): Die Bonusleistung in Monaten mit fünf Unterrichtswochen bezieht sich ausschließlich auf regulär nach Stundenplan wahrgenommene Unterrichtstermine. Wird eine Bonusstunde (die 5. Stunde im Monat) vom Schüler bzw. den Eltern abgesagt, entfällt diese ersatzlos – unabhängig von der Vorlaufzeit der Absage. Ein Nachholen von Bonusstunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Nicht nachholbare reguläre Stunden: Können reguläre Unterrichtstermine aus terminlichen Gründen nicht innerhalb von 14 Tagen nachgeholt werden (unabhängig davon, welche Seite keinen Ersatztermin findet), reduziert sich die monatliche Pauschale entsprechend der tageweisen Berechnung gemäß § 3a.

Berechnung der anteiligen Reduktion

Berechnungsmethode:

Die Reduktion erfolgt tageweise auf Basis der vier vereinbarten Unterrichtswochen (28 Tage). Der monatliche Pauschalpreis wird durch 20 Unterrichtstage (4 Wochen × 5 Wochentage) dividiert. Der sich ergebende Tagesbetrag wird mit der Anzahl der fehlenden Unterrichtstage multipliziert und vom monatlichen Pauschalpreis abgezogen.

Wichtig: Es werden nur die Tage abgezogen, die fehlen, um auf die vier vereinbarten Wochen zu kommen.

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Ausgangssituation:

• Monatliche Pauschale: 350 Euro

• Wöchentlicher Unterrichtsumfang: 5 Stunden (verteilt auf 5 Wochentage)

• Tagesbetrag: 350 Euro ÷ 20 Tage = 17,50 Euro


Beispiel: Eine Woche Schulferien

• Verbleibender Unterricht: 3 Wochen und 3 Tage = 18 Unterrichtstage

• Fehlende Tage bis zu den vereinbarten 4 Wochen: 20 − 18 = 2 Tage

• Abzug: 2 Tage × 17,50 Euro = 35 Euro

Zu zahlender Betrag: 350 Euro − 35 Euro = 315 Euro

Gewährleistung der Mindeststundenanzahl: Sollte die Stundenanzahl aufgrund mehrerer gesetzlicher Feiertage oder anderer außerordentlicher Ereignisse im Monat auf weniger als vier Unterrichtseinheiten reduziert werden (insbesondere bei Schülern mit einer wöchentlichen Sitzung), wird gemeinsam nach einem Ausweichtermin im betreffenden Monat gesucht, um die Mindestanzahl von vier Einheiten pro Monat zu gewährleisten.

4. Absagen und Stornierung

Absagen durch Schüler/Eltern: Bei Absage eines Termins durch Schüler oder Eltern mindestens 24 Stunden vor dem Unterricht kann der Termin nach Verfügbarkeit nachgeholt werden. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen verfällt die Unterrichtseinheit ersatzlos.

Absagen bei Krankheit: Bei krankheitsbedingter Absage kann der Termin nach Möglichkeit nachgeholt werden. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Bereits bezahlte Stunden: Bereits bezahlte Unterrichtseinheiten werden grundsätzlich nicht rückerstattet. Die Leistungspflicht der Lehrkraft besteht darin, die gebuchten Termine anzubieten und bereitzustehen. Muss die Lehrkraft einen Termin absagen oder kann ihn nicht wahrnehmen, wird dieser selbstverständlich nachgeholt oder erstattet.

Terminverschiebungen: Können verschobene Unterrichtstermine nicht innerhalb von 14 Tagen nachgeholt werden, gilt dies als außerordentliches Ereignis im Sinne von § 3a. Die monatliche Pauschale reduziert sich entsprechend der tageweisen Berechnung.

5. Kündigung

Kündigungsfrist und -zeitpunkt

Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens eine Woche vor Monatsende eingehen. Diese Vorlaufzeit ermöglicht es der Lehrkraft, die freiwerdende Unterrichtszeit anderweitig zu besetzen.

Wichtig: Die Kündigung wird immer zum Monatsende wirksam. Geht die Kündigung weniger als eine Woche vor Monatsende ein, wird sie erst zum Ende des Folgemonats wirksam.

Beispiel: Eine Kündigung, die am 23. März eingeht, wird zum 31. März wirksam (eine Woche Vorlauf ist gegeben). Eine Kündigung, die am 26. März eingeht, wird zum 30. April wirksam (keine volle Woche Vorlauf mehr für März).

Zahlungspflicht bis zum Vertragsende

Die monatliche Pauschale ist bis zum Vertragsende zu entrichten. Bei Kündigung während eines laufenden Monats ist die volle monatliche Pauschale für diesen Monat fällig. Wird die Kündigung so spät eingereicht, dass sie erst zum Folgemonat wirksam wird, ist auch für den Folgemonat die volle Pauschale zu zahlen.

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Ausgangssituation:

• Monatliche Pauschale: 200 Euro


Fall 1: Kündigung erfolgt am 20. März → wirksam zum 31. März

• Zu zahlen: 200 Euro für März (voller Monat)


Fall 2: Kündigung erfolgt am 27. März → wirksam zum 30. April

• Zu zahlen: 200 Euro für März + 200 Euro für April = 400 Euro

Ausschluss der Rückerstattung

Grundsatz: Bereits bezahlte Beträge werden in keinem Fall zurückerstattet. Dies gilt unabhängig davon, welche Partei die Kündigung ausspricht.

Bereits bezahlte Unterrichtseinheiten können vom Schüler bzw. den Eltern bis zum Vertragsende in Anspruch genommen werden. Wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, verfallen die bereits bezahlten Stunden ersatzlos. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

Außerordentliche Kündigung

Bei außerordentlicher Kündigung durch die Lehrkraft (z.B. bei wiederholtem Fehlverhalten, Nichteinhaltung der Vereinbarungen, ausbleibender Zahlung oder wiederholter kurzfristiger Absagen) endet der Vertrag fristlos. Bereits bezahlte Unterrichtseinheiten können bis zum Kündigungszeitpunkt in Anspruch genommen werden. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

Bei außerordentlicher Kündigung durch Schüler oder Eltern erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Die bereits bezahlten Unterrichtseinheiten können bis zum Kündigungszeitpunkt in Anspruch genommen werden.

6. Unterrichtsmaterialien

6a. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Alle von der Lehrkraft erstellten Unterrichtsmaterialien, Arbeitsblätter, Übungen und sonstigen Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum der Lehrkraft.

Nutzungsrechte: Schüler bzw. Eltern erhalten ein nicht übertragbares, persönliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Materialien ausschließlich zum Zweck des eigenen Lernens. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung der Materialien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Lehrkraft untersagt.

Verwendung von Schülerarbeiten: Die Lehrkraft darf Schülerarbeiten und Lernerfolge anonymisiert zu Dokumentations- und Werbezwecken verwenden. Eine namentliche Nennung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schüler bzw. Eltern.

8. Technische Voraussetzungen (bei Online-Unterricht)

9. Erreichbarkeit der Lehrkraft

10. Feiertage und Ferien

11. Hausaufgaben und Mitarbeit

Hausaufgaben und selbstständige Vor- und Nachbereitung sind wesentlicher Bestandteil des Lernerfolgs und werden vom Schüler erwartet.

12. Haftung

Die Lehrkraft haftet nicht für den Lernerfolg, da dieser von der Mitarbeit, dem Engagement und den individuellen Voraussetzungen des Schülers abhängig ist.

Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Lehrkraft ist bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Lehrkraft nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ausgenommen von jeder Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

12a. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Lehrkraft verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der Schüler bzw. Eltern vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Gespeichert werden nur jene Daten, die für die Durchführung des Unterrichts und die Abrechnung erforderlich sind (Name, Kontaktdaten, Unterrichtszeiten, Zahlungsinformationen).

Die Daten werden nach Beendigung der Zusammenarbeit für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten) gespeichert und anschließend gelöscht.

12b. Verhaltensregeln und Vertragsende bei Pflichtverletzung

Respektvoller Umgang: Die Lehrkraft erwartet von allen Schülern und Eltern einen respektvollen, höflichen Umgang. Bei wiederholtem Fehlverhalten, beleidigendem oder respektlosem Verhalten behält sich die Lehrkraft das Recht vor, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Zahlungsverzug: Die monatliche Pauschale ist bis spätestens zum 5. des Monats zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird der Unterricht mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Ab dem 6. des Monats fallen Mahngebühren in Höhe von 15 Euro an. Erfolgt die Zahlung bis zum 12. des Monats nicht, endet die Zusammenarbeit automatisch und fristlos. Bereits fällige Beträge bleiben zur Zahlung verpflichtend.

Wiederholte Absagen: Bei mehr als drei kurzfristigen Absagen (unter 24 Stunden) innerhalb von zwei Monaten behält sich die Lehrkraft das Recht vor, die Zusammenarbeit zu beenden oder die Konditionen anzupassen.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz, sofern gesetzlich zulässig.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026