Sprachunterricht Amy Lang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Unterricht, den ich, Amy Lang, als selbstständige Sprachtrainerin anbiete.
Kostenloses Erstgespräch: Bevor wir zusammenarbeiten, biete ich auf Wunsch ein kostenloses Kennenlerngespräch per Video an, ungefähr 30 Minuten lang. Darin lernen wir uns kennen, besprechen Ihre Ziele und schauen gemeinsam, ob die Zusammenarbeit passt.
Probestunden: Eine Probestunde ist eine ganz normale Unterrichtseinheit und kostet den vollen Preis von 44 Euro. Eine kostenlose Probestunde gibt es nicht.
Der Unterricht wird nicht einzeln pro Stunde bezahlt, sondern über eine monatliche Pauschale. Diese Pauschale ist für jeden Kalendermonat gleich hoch, egal ob der Monat mehr oder weniger Unterrichtstage hat. Grundlage sind vier Unterrichtswochen pro Monat.
Beispiel: Bei wöchentlich 200 Minuten Unterricht beträgt die Monatspauschale 350 Euro. Dieser Betrag bleibt gleich, egal wie lang der jeweilige Kalendermonat ist.
Hat ein Kalendermonat ausnahmsweise fünf statt vier Unterrichtswochen, unterrichte ich diese zusätzliche Woche ohne Aufpreis, als freiwillige Bonusleistung. Das gilt nur, solange der Unterricht regulär stattfindet und keine besonderen Ereignisse dazwischenkommen.
Die Monatspauschale deckt vier Unterrichtswochen ab, also 28 Tage. Fällt Unterricht aus einem besonderen Grund aus, wird die Pauschale entsprechend gekürzt. Als besonderer Grund gilt insbesondere:
Die zusätzliche fünfte Woche aus dem vorigen Abschnitt zählt nur, wenn sie tatsächlich stattfindet. Wird sie abgesagt, verfällt sie ersatzlos, unabhängig davon, wie früh die Absage erfolgt, eine Bonusstunde wird grundsätzlich nicht nachgeholt. Die allgemeinen Regeln zu Absagen und Terminverschiebungen bei ganz normalen Unterrichtsstunden stehen gesammelt in § 4.
Grundprinzip: Zuerst wird ein Tagessatz ermittelt: die Monatspauschale geteilt durch die Anzahl der vereinbarten Unterrichtstage innerhalb von vier Wochen. Von der Pauschale wird dann so viel abgezogen, wie Tage auf die vereinbarten vier Wochen fehlen.
Wichtig: Abgezogen werden nur die tatsächlich fehlenden Tage, nicht die Tage, an denen ganz normal unterrichtet wurde.
Ausgangssituation:
• Monatspauschale: 350 Euro
• Unterricht: 5 Termine pro Woche, verteilt auf 5 Wochentage
• Tagessatz: 350 Euro ÷ 20 Unterrichtstage (4 Wochen × 5 Tage) = 17,50 Euro
Beispiel: Eine Woche Schulferien
• Verbleibender Unterricht: 3 Wochen und 3 Tage = 18 Unterrichtstage
• Fehlende Tage bis zu den vereinbarten 20: 20 − 18 = 2 Tage
• Abzug: 2 Tage × 17,50 Euro = 35 Euro
• Zu zahlender Betrag: 350 Euro − 35 Euro = 315 Euro
Wird von vornherein weniger als ein voller Monat unterrichtet, zum Beispiel bei einer kurzen Zusammenarbeit oder wenn der Unterricht erst mitten im Monat beginnt, wird nicht tageweise, sondern wochenweise abgerechnet. Der Wochenpreis ergibt sich aus der Monatspauschale geteilt durch vier.
Beispiel: Bei einer Monatspauschale von 280 Euro beträgt der Wochenpreis 70 Euro. Findet nur an drei Wochen Unterricht statt, sind das 3 × 70 Euro = 210 Euro.
Mindestens vier Einheiten im Monat: Fallen durch mehrere gesetzliche Feiertage oder andere besondere Ereignisse so viele Stunden aus, dass insbesondere bei einem wöchentlichen Termin weniger als vier Einheiten im Monat stattfinden würden, suchen wir gemeinsam einen Ausweichtermin, damit mindestens vier Einheiten pro Monat zustande kommen.
Die folgenden Regeln greifen nur, wenn tatsächlich einmal ein Termin abgesagt werden muss. Wer regelmäßig kommt und sich bei einer Verhinderung rechtzeitig meldet, muss sich um nichts davon Gedanken machen.
Absagen durch Schüler oder Eltern: Sagen Sie einen Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, wird er nach Verfügbarkeit nachgeholt. Bei einer späteren Absage oder wenn Sie nicht erscheinen, verfällt die Stunde ersatzlos.
Absagen wegen Krankheit: Bei einer krankheitsbedingten Absage wird der Termin nach Möglichkeit nachgeholt. Ein ärztliches Attest ist dafür nicht nötig.
Bonusstunden: Für die zusätzliche fünfte Unterrichtswoche in einem Monat gilt eine Ausnahme, siehe § 3a: Wird sie abgesagt, verfällt sie ersatzlos, egal wie früh die Absage erfolgt.
Bereits bezahlte Stunden: Bereits bezahlte Unterrichtseinheiten werden grundsätzlich nicht rückerstattet. Meine Aufgabe ist es, die gebuchten Termine anzubieten und dafür bereitzustehen. Muss ich selbst einen Termin absagen oder kann ihn nicht wahrnehmen, wird er natürlich nachgeholt oder erstattet.
Wenn eine verschobene Stunde nicht nachgeholt werden kann: Findet sich innerhalb von 14 Tagen kein Ersatztermin für eine verschobene reguläre Stunde, egal auf wessen Seite der Grund dafür liegt, gilt das als besonderes Ereignis im Sinne von § 3a, und die Monatspauschale wird entsprechend der dort beschriebenen Berechnung gekürzt.
Beide Seiten können die Zusammenarbeit zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss mindestens eine Woche vor Monatsende bei mir eingehen. Diese Vorlaufzeit ermöglicht es mir, die frei werdende Unterrichtszeit anderweitig zu vergeben.
Wichtig: Die Kündigung wird immer zum Ende eines Monats wirksam. Geht sie weniger als eine Woche vor Monatsende ein, wird sie erst zum Ende des folgenden Monats wirksam.
Beispiel: Eine Kündigung, die am 23. März eingeht, wird zum 31. März wirksam (eine Woche Vorlauf ist gegeben). Eine Kündigung, die am 26. März eingeht, wird erst zum 30. April wirksam (keine volle Woche Vorlauf mehr bis Ende März).
Die Monatspauschale ist bis zum Vertragsende zu bezahlen. Wird während eines laufenden Monats gekündigt, ist die volle Pauschale für diesen Monat fällig. Wird die Kündigung so spät eingereicht, dass sie erst zum Folgemonat wirksam wird, ist auch für den Folgemonat die volle Pauschale zu zahlen.
Ausgangssituation:
• Monatspauschale: 200 Euro
Fall 1: Kündigung am 20. März → wirksam zum 31. März
• Zu zahlen: 200 Euro für März (voller Monat)
Fall 2: Kündigung am 27. März → wirksam zum 30. April
• Zu zahlen: 200 Euro für März + 200 Euro für April = 400 Euro
Grundsatz: Bereits bezahlte Beträge für Unterricht innerhalb der laufenden Vertragslaufzeit werden nicht zurückerstattet, unabhängig davon, welche Seite kündigt. Wurde ausnahmsweise schon für einen Zeitraum nach dem tatsächlichen Vertragsende im Voraus bezahlt, wird dieser Teil erstattet.
Bereits bezahlte Unterrichtseinheiten können bis zum Vertragsende genutzt werden. Wird davon kein Gebrauch gemacht, verfallen die bereits bezahlten Stunden ersatzlos.
Beide Seiten können die Zusammenarbeit auch fristlos beenden, wenn einer der in § 11b genannten Gründe vorliegt. Bereits bezahlte Unterrichtseinheiten können in diesem Fall bis zum Kündigungszeitpunkt genutzt werden, eine Rückerstattung erfolgt nicht, mit derselben Ausnahme wie oben für bereits im Voraus bezahlte Zeiträume nach dem Vertragsende.
Alle Unterrichtsmaterialien, Arbeitsblätter und Übungen, die ich erstelle, unterliegen dem Urheberrecht und bleiben mein geistiges Eigentum.
Nutzungsrechte: Schüler und Eltern dürfen die bereitgestellten Materialien persönlich zum eigenen Lernen verwenden. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht erlaubt.
Verwendung von Schülerarbeiten: Ich darf Schülerarbeiten und Lernerfolge anonymisiert zu Dokumentations- und Werbezwecken verwenden. Namen werden dabei nur mit ausdrücklicher Zustimmung genannt.
Hausaufgaben sowie das selbstständige Vor- und Nachbereiten sind ein wichtiger Teil des Lernerfolgs und werden von den Schülern erwartet.
Für den Lernerfolg hafte ich nicht, da dieser von der Mitarbeit, dem Engagement und den individuellen Voraussetzungen der Schüler abhängt.
Haftungsbeschränkung: Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten hafte ich nicht. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ausnahme: Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Beschränkung immer ausgenommen.
Ich behandle alle personenbezogenen Daten von Schülern und Eltern vertraulich und verwende sie ausschließlich für die Abwicklung des Vertrags. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, also zur Erfüllung des Vertrags. Gespeichert werden nur jene Daten, die für Unterricht und Abrechnung nötig sind: Name, Kontaktdaten, Unterrichtszeiten und Zahlungsinformationen.
Nach dem Ende der Zusammenarbeit werden die Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen, und danach gelöscht.
Die folgenden Punkte betreffen absolute Ausnahmefälle. Für die weit überwiegende Mehrheit der Schüler und Eltern, die pünktlich zahlen und respektvoll miteinander umgehen, sind sie im Alltag nie relevant, sie schaffen aber Klarheit für die seltenen Fälle, in denen es doch einmal nötig ist.
Respektvoller Umgang: Ich erwarte von allen Schülern und Eltern einen respektvollen, höflichen Umgang. Bei wiederholtem Fehlverhalten oder respektlosem Verhalten kann ich die Zusammenarbeit sofort beenden.
Zahlungsfrist: Die Monatspauschale ist bis spätestens zum 5. des Monats zu bezahlen. Diese Frist ist bindend. Das wiederholte Nachfragen bei ausstehenden Zahlungen sowie das damit verbundene Zuwarten bedeuten für mich als Trainerin einen erheblichen zusätzlichen Aufwand, der leider regelmäßig vorkommt. Aus diesem Grund fällt bei Versäumnis der Zahlungsfrist ab sofort ein pauschaler Aufpreis von 20 Euro an, unabhängig davon, wie viele Erinnerungen bis zum Zahlungseingang nötig sind.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug wird der Unterricht sofort ausgesetzt. Erfolgt die Zahlung bis zum 12. des Monats nicht, endet die Zusammenarbeit automatisch und fristlos. Bereits fällige Beträge sowie der Aufpreis nach obigem Absatz bleiben trotzdem geschuldet.
Wiederholte Absagen: Bei mehr als drei kurzfristigen Absagen im Sinne von § 4 (unter 24 Stunden) innerhalb von zwei Monaten kann ich die Zusammenarbeit beenden oder die Bedingungen anpassen.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Oktober 2026